Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht bzw. das Schutzrecht der Arbeitnehmer. Es regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), zum anderen umfasst das Arbeitsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen den betrieblichen Vertretungen der Arbeitnehmer und den Arbeitgebern sowie zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (kollektives Arbeitsrecht).

Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts und vertreten Ihre Interessen als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer sowohl außergerichtlich als auch in einem möglichen arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Im Rahmen des Individualarbeitsrechts stehen wir Ihnen bei der Gestaltung und Verhandlung sowie dem Abschluss und der Beendigung von Arbeitsverträgen zur Seite. Ebenso beraten wir Sie bei rechtlichen Fragen rund um die Kündigung eines Arbeitsvertrages und vertreten Sie dabei insbesondere in Kündigungsschutzverfahren. Zu unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts gehört zudem unter anderem die Prüfung von möglichen Abfindungsansprüchen, die Abwehr bzw. die Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen und die Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung und der Wirksamkeit von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, von befristeten Arbeitsverträgen und von Abmahnungen.

Hinsichtlich des kollektiven Arbeitsrechts erstreckt sich unsere Tätigkeit schwerpunktmäßig auf die Vertretung und Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, so etwa bei der Organisation der Betriebsverfassung, bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten sowie bei der Durchführung von Einigungsstellen- und Beschlussverfahren.



Ihr Ansprechpartner:

Heinz Lütkenhaus

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt

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