Erbrecht

Das Erbrecht als Teilgebiet des Zivilrechts, geregelt im 5.Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 1922 ff. BGB), umfasst die Summe aller Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln.

Die gesetzlichen Regelungen dienen dabei der effektiven Verwirklichung des grundgesetzlich verankerten Rechts eines jeden, einerseits selbst über sein Eigentum oder über andere übertragbare Rechte im Falle seines Todes zu verfügen (etwas "vererben") und andererseits Begünstigter einer solchen Verfügung zu werden (etwas zu "erben").

Die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen des Erbrechts erstreckt sich sowohl auf die rechtliche Beratung des zukünftigen Erblassers vor dem Erbfall als auch auf die Beratung und Vertretung der Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten nach dem Erbfall.

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Testament, Erbvertrag, Nachlass, Erbengemeinschaft, Pflichtteil



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