Mietrecht

Das Mietrecht als Teilgebiet des Zivilrechts (§§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Mieter auf der einen Seite sowie dem Vermieter auf der anderen Seite. Die Rechte und Pflichten zwischen den Mietparteien richten sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Dieser ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit gegen Entgelt zu überlassen.

Gegenstand des Mietvertrages können sowohl bewegliche Sachen (z.B. Kfz) als auch unbewegliche Sachen (z.B. Grundstücke, Räume) sein. Unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Mietrechts umfasst alle mit dem Mietverhältnis verbundenen rechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen, sowohl hinsichtlich der Mietverhältnisse über Wohnraum als auch über Gewerberaum.

So beraten wir Sie bereits vor Beginn der Mietzeit bei der Gestaltung und der Prüfung Ihres Mietvertrages. Zudem vertreten wir Ihre Interessen und Rechte, die Ihnen als Vermieter oder als Mieter im Rahmen eines Mietverhältnisses zustehen. Vielfach geht es dabei um die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Mietzinsforderungen, um die Geltendmachung von Mietmängeln und Mietminderungen, um Mieterhöhungen, um Fragen der Kündigung und der Räumung von Mietobjekten und um Probleme hinsichtlich der Betriebskostenabrechnungen.

Schließlich unterstützen und vertreten wir Sie auch bei der Austragung und der Klärung von nachbarschaftlichen Konflikten.



Ihr Ansprechpartner:

Heinz Lütkenhaus

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt

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