Wohneigentumsrecht

Das Wohnungseigentum ist nach § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Zum Wohnungseigentum gehört zudem das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft, welche die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ausübt. In der regelmäßig stattfindenden Wohnungseigentümerversammlung werden über die Angelegenheiten der Gemeinschaft Beschlüsse gefasst und Entscheidungen getroffen.

Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts können vielfältige rechtliche Probleme und Fragestellungen auftauchen, so etwa bereits bei der Entstehung von Wohnungseigentum, welches meist durch die so genannte Teilungserklärung begründet wird.

Durch diese notariell zu beurkundende Erklärung wird bestimmt, welche Teile des Gebäudes im Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum stehen, welche Sondernutzungsrechte an bestimmten Gebäude- und Grundstücksteilen bestehen und wie sich das Verhältnis der Eigentümer untereinander gestaltet (Gemeinschaftsordnung).

Oftmals kommt es auch zu Auseinandersetzungen zwischen den Eigentümern untereinander, sei es hinsichtlich Ihrer aus der Wohnungseigentümergemeinschaft resultierenden Rechten und Pflichten oder bei der Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung.

Bei diesen und allen weiteren rechtlichen Problemen rund um das äußerst komplexe Rechtsgebiet des Wohnungseigentumsrechts stehen wir Ihnen beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen umfassend.



Ihr Ansprechpartner:

Heinz Lütkenhaus

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt

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